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Photovoltaik-Förderung für Unternehmen

Für bestimmte Photovoltaikprojekte können Unternehmen in Luxemburg Investitions- oder Betriebsbeihilfen nutzen. Wir helfen Ihnen, Projektart, Leistung, Unternehmensstatus, Fristen und den richtigen Antragszeitpunkt frühzeitig einzuordnen.

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026 für Unternehmen?

Für größere Unternehmensprojekte bestehen 2026 in Luxemburg zwei wichtige Förderwege: eine wettbewerbliche Investitionsbeihilfe und eine Betriebsbeihilfe über einen Marktprämienvertrag. Die Investitionsbeihilfe umfasst klassische Gebäudedächer und Flächen in Gewerbegebieten, innovative Dach- und Fassadenlösungen sowie Solarüberdachungen. Speicher werden in eigenen Unterlosen berücksichtigt.

  • Investitionsbeihilfe 2026: Einreichung vom 17. Juli bis 30. September 2026.

  • Betriebsbeihilfe 2026: Einreichung vom 27. Juli bis 30. Oktober 2026; Marktprämienvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren.

  • Wichtig: Dasselbe Projekt darf nicht gleichzeitig in beide laufenden Verfahren eingereicht werden.

  • Antragszeitpunkt: Wir prüfen mit Ihnen, ob der Investitionsbeihilfeantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muss. Zusätzliche Regeln zum Anreizeffekt können bereits verbindliche Bestellung oder Anzahlung vor einer Grundsatzentscheidung ausschließen.

  • Keine Garantie: Die Vergabe ist wettbewerblich. Eine fristgerechte und zulässige Einreichung garantiert keine Auswahl.

Aktuelle Fristen am 8. September 2026

Der Investitionsaufruf endet laut Guichet.lu am 30. September 2026. Die achte Ausschreibung für die Betriebsbeihilfe läuft laut KlimaPakt bis 30. Oktober 2026. Wenn Ihr Projekt bereits konkret ist, prüfen wir mit Ihnen kurzfristig den passenden Förderweg und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Investitionsbeihilfe 2026: Projekte, Lose und Leistungsgrößen

Die Investitionsbeihilfe unterstützt die Entwicklung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen für Gewerbe über ein wettbewerbliches Verfahren. Der sechste Projektaufruf verfügt laut Guichet.lu über ein Budget von höchstens 10 Millionen Euro. Ausgewählt werden zulässige Projekte, die im Verhältnis zur installierten Leistung eine möglichst geringe Beihilfe benötigen, bis das verfügbare Budget ausgeschöpft ist.

Projektkategorien des Investitionsaufrufs 2026

Los

Förderfähige Projektart

Leistungskorridor

Speicher-Unterlos

Los 1

Gebäudedächer und Grundstücke in Gewerbegebieten (ZAE)

über 30 kWp bis 3 MWp

Ja

Los 2

Innovative Anlagen mit Leichtmodulen auf Dächern oder Fassadenmodulen

über 30 kWp bis 2 MWp

Ja

Los 3

Solarüberdachungen beziehungsweise Carports

über 30 kWp bis 3 MWp

Ja

Für ein Unterlos mit Speicher muss die nutzbare Speicherkapazität mindestens 1 kWh je installiertem kWp Photovoltaikleistung betragen. Für die genaue technische Auslegung richten wir uns nach dem Lastenheft und den offiziellen Antragsunterlagen.

Wie hoch kann die Investitionsbeihilfe sein?

Die veröffentlichten Werte sind Beihilfehöchstbeträge je kWp. Sie sind kein automatisch ausgezahlter Pauschalbetrag. Das Unternehmen gibt im wettbewerblichen Antrag eine Referenzbeihilfe an. Die Projekte werden unter anderem nach der gewichteten beantragten Beihilfe je installierter Leistung gereiht.

Offizielle Beihilfehöchstbeträge des Investitionsaufrufs 2026

Projektart und Leistung

Ohne Speicher

Mit Speicher

Gebäudedach/ZAE: über 30 bis 200 kWp

550 €/kWp

715 €/kWp

Gebäudedach/ZAE: über 200 bis 500 kWp

440 €/kWp

570 €/kWp

Gebäudedach/ZAE: über 500 kWp bis 3 MWp

330 €/kWp

430 €/kWp

Innovativ: über 30 bis 200 kWp

760 €/kWp

925 €/kWp

Innovativ: über 200 bis 500 kWp

620 €/kWp

750 €/kWp

Innovativ: über 500 kWp bis 2 MWp

495 €/kWp

595 €/kWp

Solarüberdachung: über 30 bis 200 kWp

1.050 €/kWp

1.215 €/kWp

Solarüberdachung: über 200 bis 500 kWp

980 €/kWp

1.100 €/kWp

Solarüberdachung: über 500 kWp bis 1 MWp

870 €/kWp

970 €/kWp

Solarüberdachung: über 1 bis 3 MWp

780 €/kWp

595 €/kWp

Höchstbetrag ist nicht gleich Förderzusage

Die tatsächliche Beihilfe wird nicht automatisch mit dem Tabellenhöchstwert bewilligt. Es handelt sich um einen Wettbewerb. Laut den veröffentlichten Regeln können höchstens 90 Prozent der zulässigen Projekte ausgewählt werden. Wenn weniger als zehn zulässige Projekte vorliegen, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.

Wer kann die Investitionsbeihilfe beantragen?

Nach den veröffentlichten Bedingungen richtet sich der Projektaufruf an in Luxemburg niedergelassene juristische Personen. Genannt werden insbesondere SA, SARL und Genossenschaften. Das Unternehmen muss hauptsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, in die Photovoltaikanlage investieren und die allgemeinen Förderbedingungen erfüllen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht teilnahmeberechtigt.

Unternehmensstatus

Juristische Person mit Niederlassung in Luxemburg und wirtschaftlicher Haupttätigkeit.

Projektstandort

Das Unternehmen benötigt ein nachweisbares Recht zur Nutzung des Standorts.

Projektgröße

Der 2026er Investitionsaufruf beginnt in den veröffentlichten Losen oberhalb von 30 kWp.

Finanzielle Situation

Unternehmen in Schwierigkeiten sind nach den offiziellen Bedingungen ausgeschlossen.

Welche Kosten sind beihilfefähig?

Guichet.lu nennt Investitionen, die direkt mit der Installation der Anlage zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere:

  • Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Verteilerkästen und Verkabelung,

  • Unterkonstruktion und tragende Elemente für die Module,

  • Engineering- und Entwicklungskosten,

  • Netzanschluss, Transformator sowie verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten,

  • Speichersystem und zugehörige Installationskosten, wenn die Bedingungen des Speicher-Unterloses erfüllt werden.

Betriebskosten und Kosten, die lediglich der Einhaltung bereits geltender gesetzlicher oder administrativer Vorgaben dienen, sind nach der veröffentlichten Regelung nicht beihilfefähig.

Betriebsbeihilfe und Marktprämie für große PV-Anlagen

Als Alternative zur Investitionsbeihilfe kann für geeignete Großprojekte eine Betriebsbeihilfe relevant sein. Die achte Ausschreibung 2026 ermöglicht grundsätzlich einen Marktprämienvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren. Die Vergütung richtet sich nach der erzeugten und in das Netz eingespeisten Strommenge.

Achte Ausschreibung für die Betriebsbeihilfe 2026

Merkmal

Veröffentlichter Stand

Einreichungszeitraum

27. Juli bis 30. Oktober 2026

Gesamtvolumen

35 MW

Lose

Industriegelände, Gebäudedächer, innovative Anlagen sowie PV-Überdachungen oder Wasserflächen

Vertragsmodell

Marktprämienvertrag mit mindestens 15 Jahren Laufzeit

Veröffentlichte Höchstgebote

Je nach Los zwischen 80 €/MWh und 165 €/MWh

Investitionsbeihilfe oder Betriebsbeihilfe?

Die beiden Modelle fördern unterschiedliche wirtschaftliche Ansätze. Die Investitionsbeihilfe reduziert im Erfolgsfall einen Teil der anfänglichen Investition. Die Betriebsbeihilfe vergütet die erzeugte und eingespeiste Energie über ein langfristiges Marktprämienmodell. Eigenverbrauch, Finanzierung, Einspeisung, Projektgröße und Risikoverteilung bestimmen, welcher Weg besser passt.

Vereinfachter Vergleich der Förderwege

Frage

Investitionsbeihilfe

Betriebsbeihilfe

Was wird unterstützt?

Investition in die Anlage und bestimmte verbundene Kosten

Produktion und Einspeisung über eine Marktprämie

Wirtschaftlicher Schwerpunkt

Reduzierung des anfänglichen Kapitalbedarfs

Langfristige Erlöslogik für eingespeisten Strom

Typische Entscheidungsdaten

Investition, Eigenverbrauch, Speicher, beantragte €/kWp

Erzeugung, Einspeisung, Gebot, Marktpreis und Vertragslaufzeit

Gleichzeitige Einreichung?

Dasselbe Projekt darf laut Guichet.lu nicht gleichzeitig in beide laufenden Verfahren eingereicht werden.

Warum wir den Förderantrag vor der Bestellung mit Ihnen prüfen

Der Antrag auf Investitionsbeihilfe muss über MyGuichet.lu vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. KlimaPakt weist zusätzlich auf den Anreizeffekt hin. Danach dürfen vor einer grundsätzlichen Zustimmung möglicherweise keine verbindlichen Verpflichtungen wie die Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags oder eine Anzahlung eingegangen werden.

Deshalb stimmen wir Förderweg, Antrag und Projektvertrag zeitlich mit Ihnen ab. So schützen wir die Förderfähigkeit Ihres technisch und wirtschaftlich passenden Projekts, bevor Sie verbindliche Schritte einleiten.

Warum Sie Sonalis als Experten und Partner wählen sollten

Wir verbinden die technische Planung Ihrer Photovoltaikanlage mit einer strukturierten Fördervorbereitung. Dabei betrachten wir Dach oder Fläche, Erzeugung, Eigenverbrauch, Speicher, Netzanschluss und Projektzeitplan nicht isoliert, sondern als zusammenhängendes Energiekonzept.

Für Sie bedeutet das: ein klarer Ansprechpartner, transparente technische und kaufmännische Grundlagen sowie eine Umsetzung, die auf die maßgeblichen Förder-, Genehmigungs- und Netzvorgaben abgestimmt ist. Wir begleiten Sie von der ersten Projektprüfung bis zur Inbetriebnahme und bleiben auch danach an Ihrer Seite.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der offizielle Antrag verlangt eine Kombination aus Unternehmens-, Standort- und Projektdokumenten. Dazu gehören insbesondere:

  • Identifizierung des Unternehmens und gegebenenfalls der Unternehmensgruppe,

  • Angaben zur Unternehmensgröße und gegebenenfalls Satzung,

  • offizielle Jahresabschlüsse des Antragstellers und verbundener Unternehmen,

  • Bankidentitätsauszug und CCSS-Bescheinigung zur Beschäftigtenzahl,

  • Nachweis über das Recht zur Nutzung des Projektstandorts,

  • Projektbeschreibung in der vorgesehenen Vorlage,

  • Kostenvoranschlag und technische Projektdaten.

Für ZAE-Flächen, Leichtbaumodule und Projekte über 500 kW können zusätzliche Nachweise oder Sicherheiten erforderlich sein. Bei ausgewählten Projekten über 500 kW verlangt die veröffentlichte Regelung eine finanzielle Erfüllungsgarantie.

Für einen ersten Einblick in unsere Arbeit können Sie unsere Referenzanlagen ansehen. Für Förderfähigkeit, Ertrag und Wirtschaftlichkeit prüfen wir Ihren konkreten Standort jedoch stets individuell.

So begleiten wir Ihre Projekt- und Fördervorbereitung

Mit unserem Service verbinden wir Solar-Check, technische Planung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vorbereitung von Genehmigungsanträgen, Installation, Anmeldung, Abnahme und Inbetriebnahme. Für Ihren Förderprozess schaffen wir eine belastbare Projektbeschreibung und konsistente technische sowie kaufmännische Grundlagen.

  1. Projekt erfassen: Wir erfassen Ihr Unternehmen, den Standort, Dach oder Fläche, Verbrauch, gewünschte Leistung und Zeitplan.

  2. Technische Machbarkeit prüfen: Wir prüfen Dach, Statikbedarf, Solarpotenzial, Lastgang und Netzanschluss.

  3. Förderweg einordnen: Wir vergleichen mit Ihnen Investitionsbeihilfe, Betriebsbeihilfe und marktbasierte Umsetzung.

  4. Projekt und Angebot strukturieren: Wir dokumentieren Leistungsumfang, Speicher, Anschluss, Kosten und erwartete Erzeugung nachvollziehbar.

  5. Antragszeitpunkt sichern: Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen wir die geltenden Bedingungen und Fristen.

  6. Nach Entscheidung umsetzen: Wir realisieren Ihr Projekt nach den maßgeblichen Förder-, Genehmigungs- und Netzvorgaben.

Unverbindlicher Ausblick auf 2027 und 2028

Die offiziellen Stellen haben einen unverbindlichen Mehrjahreskalender veröffentlicht. Für die Investitionsbeihilfe sind 2027 Bewerbungszeiträume vom 4. Januar bis 31. März für die Leistungskategorie 30 bis 200 kW sowie vom 1. Juli bis 30. September für alle Kategorien vorgesehen. Für 2028 werden der 3. Januar bis 31. März und der 3. Juli bis 29. September genannt. Die Planung ist unverbindlich und kann angepasst werden.

Wenn Ihr Projekt noch nicht einreichungsreif ist, nutzen wir diese Zeitfenster gemeinsam, um Dach, Verbrauch und PV-Konzept, Netzanschluss, Lastgang, Standortrecht, Finanzierung und Antragsunterlagen rechtzeitig vorzubereiten.

Welcher Förderweg passt zu Ihrem Photovoltaikprojekt?

Wir prüfen mit Ihnen Projektgröße, Standort, Verbrauch, technischen Status und Zeitplan. So erkennen wir früh, welche Unterlagen fehlen und welcher Förderweg für Ihr Projekt weiter geprüft werden sollte.

Förder- und Projektcheck anfragen   Telefon: +352 26 70 99-72

Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung für Unternehmen

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2026 für Unternehmen in Luxemburg?

Für große gewerbliche Photovoltaikprojekte bestehen 2026 unter anderem eine wettbewerbliche Investitionsbeihilfe und eine Ausschreibung für eine Betriebsbeihilfe über einen Marktprämienvertrag. Die Investitionsbeihilfe umfasst Gebäudedächer und ZAE-Flächen, innovative Dach- und Fassadenanlagen sowie Solarüberdachungen. Bedingungen und Fristen sind projektspezifisch zu prüfen.

Wer kann die Investitionsbeihilfe beantragen?

Unter den veröffentlichten Bedingungen können in Luxemburg niedergelassene juristische Personen wie SA, SARL oder Genossenschaften teilnehmen, wenn sie hauptsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, in eine Photovoltaikanlage investieren und die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Darf das Unternehmen vor dem Förderantrag bestellen oder anzahlen?

Der Antrag auf Investitionsbeihilfe muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Zusätzlich weist KlimaPakt darauf hin, dass zur Wahrung des Anreizeffekts vor der grundsätzlichen Zustimmung keine verbindliche Verpflichtung wie die Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags oder eine Anzahlung eingegangen werden darf. Der konkrete Förderweg ist vor jeder Bindung zu prüfen.

Sind Batteriespeicher bei der Investitionsbeihilfe förderfähig?

Ja, der Aufruf 2026 enthält für alle drei Lose Unterlose mit Speicher. Für diese Unterlose muss die nutzbare Speicherkapazität mindestens 1 kWh je installiertem kWp Photovoltaikleistung betragen. Die weiteren Bedingungen des Lastenhefts bleiben maßgeblich.

Kann ein Projekt gleichzeitig Investitions- und Betriebsbeihilfe beantragen?

Guichet.lu weist darauf hin, dass dasselbe Projekt nicht gleichzeitig bei der Investitionsbeihilfe und der laufenden Ausschreibung für Betriebsbeihilfe eingereicht werden darf. Der passende Förderweg sollte deshalb vor Antragstellung entschieden werden.

Garantiert ein fristgerechter Antrag die Förderung?

Nein. Die Investitionsbeihilfe wird in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben. Zulässige Projekte werden unter anderem nach der beantragten Beihilfe je installierter Leistung gereiht. Laut offizieller Regel können höchstens 90 Prozent der zulässigen Projekte ausgewählt werden.

Was gilt für Photovoltaikprojekte bis 30 kWp?

Die auf dieser Seite dargestellte Investitionsausschreibung 2026 beginnt in den veröffentlichten Losen oberhalb von 30 kWp. Für kleinere Anlagen oder andere Gebäudetypen muss geprüft werden, welche zum Zeitpunkt des Projekts geltenden Förder- oder Vergütungsmechanismen anwendbar sind.

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